EINNAHMEN GENERIEREN ANSTATT LEERSTAND FINANZIEREN!
Ein großer Vorteil für die Vermieter ist die kurze Vermietungsdauer.
Zwischen Vermieter, Unternehmen und Mieter werden sogenannte „Nutzungsvereinbarungen“ abgeschlossen. Diese Vereinbarungen unterliegen nicht dem österreichischen Mietrechtsgesetz und können für die Dauer von maximal 6 Monaten unterzeichnet werden. Dadurch bindet sich der Vermieter nicht an einen Mietvertrag mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdauer von 3 Jahren und bleibt somit flexibel. Kurzfristiger Eigenbedarf? Unpassende Mieter? Ein bestimmter Zeitraum im Jahr steht nicht für die Vermietung zur Verfügung? Alles kein Problem mehr.
- MIETER SIND AUSSCHLIESSLICH FACHKRÄFTE / YOUNG PROFESSIONALS VORARLBERGER (INDUSTRIE-) UNTERNEHMEN
- KURZE MIETDAUER VON MAXIMAL 6 MONATEN
- ``KAUTION`` MITTELS HAFTUNG DES ARBEITGEBERS
- NUTZUNGSVEREINBARUNG / MIETVERTRAG WIRD ZUR VERFÜGUNG GESTELLT
- ``ALL-IN-MIETE``: FIXER MIETPREIS UND KEINE NACHTRÄGLICHEN BETRIEBSKOSTENABRECHNUNGEN MIT EINZELNEN MIETERN